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Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und beantworten alle Fragen rund um den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge.

ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

Wo kann ich den Förderkredit beantragen?

Sie stellen den Kreditantrag bei Ihrer Bank oder Sparkasse vor Beginn des Vorhabens. Alle weiteren Schritte regelt Ihre Bank in Zusammenarbeit mit der KfW und der jeweiligen Bürgschaftsbank.

Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag?

Der maximale Kreditbetrag liegt bei 500.000 Euro pro Antragsteller. Sie können bis zu 35 % der förderfähigen Kosten finanzieren.

Wenn mehrere GesellschafterInnen das Vorhaben durchführen und die Antragsvoraussetzungen erfüllen, kann jede/r GesellschafterIn einen eigenen Antrag entsprechend seiner bzw. ihrer prozentualen Beteiligung am Gesellschaftskapital bis zur Höchstgrenze (500.000 Euro pro Antragstellender) stellen.

Selbstverständlich können Sie den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge auch mit anderen Förderprogrammen kombinieren, um die restlichen 65 % Ihres Vorhabens zu finanzieren.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um den Förderkredit zu bekommen?

Ob Sie antrags­berechtigt sind und in welcher Höhe Sie den ERP-Förder­kredit Gründung und Nachfolge er­halten können, ermitteln Sie einfach und schnell mit unseren Antrags-Check.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Bank stellen.

Das gilt auch, wenn Sie nachweislich bereits ein Finanzierungsgespräch bei einem Finanzierungspartner zum konkreten Vorhaben mit der Absicht einer potentiellen Förderung durch den ERP-Förderkredit für Gründung und Nachfolge geführt oder eine entsprechende Voranfrage bei der jeweiligen Bürgschaftsbank gestellt haben. Als Vorhabensbeginn ist entweder der Beginn von Bauarbeiten oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, zu verstehen; maßgeblich ist der früheste dieser Zeitpunkte.

Vorbereitungen wie die Einholung von Genehmigungen und die Erstellung vorläufiger Durchführbarkeitsstudien gelten nicht als Beginn der Arbeiten.

Was kostet der Förderkredit?

Zinsen

Der Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt und wird am Tag der Zusage von Ihrer Bank oder Sparkasse festgesetzt. Durch die Garantie der Bürgschaftsbank wird stets die Besicherungsklasse 1 erreicht. Dadurch wird der Zinssatz in der Regel besonders günstig für Sie.

Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes entnehmen Sie bitte dem KfW-Merkblatt Risikogerechtes Zinssystem.

Garantieentgelte

Für die 100 %-Garantie der Bürgschaftsbanken, die anteilig mit einer Bundesgarantie besichert ist, werden folgende Garantieentgelte auf Basis des Förderkredits erhoben:

  • 0,98 % pro Jahr Garantieentgelt Bund
  • 1,01 % pro Jahr Garantieentgelt Bürgschaftsbank

Einzelheiten finden Sie im Preis- und Konditionenverzeichnis der Bürgschaftsbanken.

Die Garantieentgelte sind in den angegebenen Effektivzinssätzen in der Konditionenübersicht für KfW-Förderprogramme enthalten und während der gesamten Laufzeit an die garantiegebende Bürgschaftsbank zu zahlen.

Wie lange läuft der Kredit?

Sie können zwischen einer Laufzeit von 10 oder 15 Jahren wählen. In beiden Fällen erhalten Sie auch tilgungsfreie Zeiten:

  • 15 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
  • 10 Jahre bei 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
Kann ich mehrfach Anträge stellen?

Ja, für den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge können Sie mehrmals Kreditanträge stellen. Wichtig ist, dass der kumulierte valutierende Kreditbetrag aus den Programmen „ERP-Förderkredit für Gründung und Nachfolge" (077), „ERP-Kapital für Gründung" (058) und der Neuantrag die Summe von 500.000 Euro zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht übersteigt.

Kann ich einen Antrag für Vorhaben im Nebenerwerb stellen?

Nein, die Finanzierung eines Nebenerwerbs ist mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge nicht möglich. Wurde die Gründung zuerst im Nebenerwerb vollzogen und nach mehr als 5 Jahren erfolgt der Übergang in den Haupterwerb, besteht keine Antragsberechtigung.

Können Erweiterungsmaßnahmen auch nach Existenzgründung gefördert werden?

Ja, Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen sind innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit förderfähig.

Kann ich Anträge für die Übernahme von Unternehmensanteilen stellen?

Ja, das ist möglich. Bei der „tätigen Beteiligung“ wird vorausgesetzt, dass

  • die selbstständige Tätigkeit ausreichend für den Lebensunterhalt ist,
  • der Antragstellende einen hinreichenden unternehmerischen Entscheidungsspielraum hat und
  • der Antragstellende zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt, sofern erforderlich, im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig ist.

Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen (also ohne eigene unternehmerische Tätigkeit bzw. Geschäftsführungsbefugnis) ist nicht förderfähig.

Bei einem Anteilserwerb muss der Antragstellende bei einer GmbH als GeschäftsführerIn bzw. bei einer KG als Komplementär tätig sein. Bei einer GmbH & Co. KG bezieht sich die Beteiligungsquote immer auf den Anteil des Antragstellenden an der Komplementär-GmbH. In diesem Fall muss der Antragstellende zum Geschäftsführer der GmbH bestellt werden.

Kann ich Anträge für die Vermietung und Verpachtung von Gewerbeimmobilien stellen?

Ja, das ist möglich. Gefördert wird jedoch nur die eigene Nutzung durch das Unternehmen des Antragstellenden. Vorhaben zur Fremdvermietung werden mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge nicht gefördert. Bei gemischter Nutzung helfen Ihnen die MitarbeiterInnen der Bürgschaftsbank oder des KfW-Infocenters gerne weiter.

Benötige ich eine fachliche Stellungnahme von meiner Kammer oder meines Verbands?

Für den Fall, dass eine fachliche Stellungnahme benötigt wird, holt die Bürgschaftsbank diese ein. Kostenpflichtige Stellungnahmen von externen Beratern sind nicht erforderlich.

Kann nur der Baustein aus dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge abgesichert werden?

Ja, die Garantie im Kooperationsprogramm mit der KfW ist beschränkt auf den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge. Allerdings können Sie diesen Kredit mit anderen Absicherungsinstrumenten der Bürgschaftsbank kombinieren. So erhält Ihre Bank eine bestmögliche Risikoabsicherung und der Kreditzugang für Sie wird erleichtert.

Die Bürgschaftsbank prüft gleichzeitig, ob eine Absicherung der Ergänzungsfinanzierung bzw. der sonstigen Finanzierung im Rahmen des Vorhabens zusätzlich möglich ist. Die Risikoprüfung erfolgt dabei aus einer Hand durch die Bürgschaftsbank. Die KfW benötigt keine weiteren Unterlagen von Ihnen.

In welcher Höhe müssen Eigenmittel eingesetzt werden?

Die Bürgschaftsbank prüft im Einzelfall, ob Eigenmittel in das Gesamtvorhaben einbezogen werden können. Falls keine Eigenmittel vorhanden sind, ist das jedoch kein Förderausschluss.

Welche Bürgschaftsbank ist für meinen Antrag zuständig?

Die Zuständigkeit der jeweiligen Bürgschaftsbank ergibt sich aus dem Investitionsort.

Beispiel: Sie wohnen in Köln und erwerben ein Unternehmen in Mainz. Dann ist die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz für Sie zuständig.

Finden Sie hier Ihre Bürgschaftsbank.

Weitere Informationen

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Persönliche Beratung

Wir beraten Sie gerne!

Wir stehen Ihnen telefonisch und per E-Mail zur Verfügung und beantworten alle Fragen rund um den Förderkredit. Lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten!

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