Laufzeiten und Zinsbindung
- 15 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
- 10 Jahre bei 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
Zinssatz
- Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der Zusage festgesetzt.
- Ist die Laufzeit größer als die Zinsbindungsdauer, unterbreitet die KfW vor Ende der Zinsbindungsfrist ein Prolongationsangebot.
- Der Zinssatz wird individuell vom Finanzierungspartner nach dem Risikogerechten Zinssystem festgelegt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt der KfW.
- Besonders günstige Zinsen erhalten Unternehmen für Vorhaben in deutschen Regionalfördergebieten.
Mit Übernahme der obligatorischen Garantie der Bürgschaftsbanken wird stets die Besicherungsklasse 1 erreicht. Dadurch wird der Zinssatz besonders günstig.
Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Soll- und Effektivzinssätze gemäß gesetzlichen Bestimmungen) finden Sie in der Konditionenübersicht für KfW-Förderprogramme.
Tilgung
Während der tilgungsfreien Zeit von 2 oder 5 Jahren zahlen Sie lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge. Danach wird der Kredit vierteljährlich in gleich hohen Raten zurückgezahlt.
Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung an die KfW vorgenommen werden.
Garantieentgelte
Für die 100 %-Garantie der Bürgschaftsbanken, die anteilig mit einer Bundesgarantie besichert ist, werden folgende Garantieentgelte erhoben:
- 0,98 % pro Jahr Garantieentgelt Bund
- 1,01 % pro Jahr Garantieentgelt Bürgschaftsbank
Einzelheiten finden Sie im Preis- und Konditionenverzeichnis der Bürgschaftsbanken.
Die Garantieentgelte sind in den angegebenen Effektivzinssätzen (s. Konditionenübersicht für KfW-Förderprogramme) enthalten und während der gesamten Laufzeit an die garantiegebende Bürgschaftsbank zu zahlen.