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Förderkredit

Zinsgünstige Kreditfinanzierung

ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

So gehen Sie entspannt ins Kreditgespräch: Mit unserer zinsgünstigen Kreditfinanzierung trägt Ihre Bank dank unserer 100%-Garantie kein Risiko.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zinsgünstiges Darlehen der KfW mit 100%-Garantie für Ihre Bank
  • Für Existenzgründungen, Nachfolgen und junge Unternehmen
  • Bis zu 500.000 Euro pro Antrag (max. 35% des Gesamtvorhabens)
  • Individueller Eigenmitteleinsatz unter Berücksichtigung Ihrer Situation
  • Erleichterte Kreditvergabe
  • Keine Sicherheiten nötig
  • Laufzeit wählbar: 10 oder 15 Jahre
  • 2 oder 5 tilgungsfreie Jahre

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Wen fördern wir?

Wir fördern kleine und mittlere Unternehmen sowie FreiberuflerInnen.

  • ExistenzgründerInnen
  • NachfolgerInnen
  • Junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre geschäftstätig sind*

gemäß KMU-Kriterien mit Unternehmenssitz in Deutschland.

Voraussetzungen

Die Antragstellenden

  • verfügen über ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikationen für die unter­neh­merische Tätigkeit.
  • sind zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt, sofern erforderlich, im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig.
  • besitzen hinreichenden unternehmerischen Einfluss.

Unternehmen müssen weniger als 250 Mit­arbeiterInnen und einen Jahresumsatz von max. 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanz­summe von max. 43 Mio. Euro haben.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Kredits ist die persönliche Haftung der Antragstellenden und die wirksame Bestellung einer 100%-Garantie einer Bürgschaftsbank für das durch die KfW refinan­zierte Darlehen. Darüber hinaus sind keine Sicherheiten zu stellen.

*die Aufnahme der Geschäftstätigkeit entspricht dem Datum der ersten Umsatzerzielung

Was fördern wir?
  • Existenzgründungen
  • Unternehmensübernahmen, Nachfolgeregelungen und tätige Beteiligungen
  • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen
  • Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen von Unternehmen im Haupt­erwerb innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit*

Förderfähige Kosten

  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Warenlager

*die Aufnahme der Geschäftstätigkeit entspricht dem Datum der ersten Umsatzerzielung

Kredithöhe und Auszahlung

Kredithöhe

  • Maximal 500.000 Euro pro Antragsteller
  • Wenn mehrere Gesellschafter das Vorhaben durchführen und die Antragsvoraussetzungen erfüllen, kann jeder Gesellschafter einen eigenen Antrag entsprechend seiner prozentualen Beteiligung am Gesellschaftskapital bis zur Höchstgrenze (500.000 Euro pro Antragsteller) stellen.
  • Es können mehrmals Kredite für jeweils verschiedene Vorhaben der Antragsteller gewährt werden.
  • Es werden bis zu 35 % der förderfähigen Kosten finanziert.

Auszahlung

  • Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrags.
  • Der Betrag ist in einer Summe oder in Teilen abrufbar.
  • Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage. Diese kann im Einzelfall verlängert werden.

Laufzeit, Tilgung und Kosten

Laufzeiten und Zinsbindung

  • 15 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
  • 10 Jahre bei 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

Zinssatz

  • Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der Zusage festgesetzt.
  • Ist die Laufzeit größer als die Zinsbindungsdauer, unterbreitet die KfW vor Ende der Zins­bin­dungsfrist ein Prolongationsangebot.
  • Der Zinssatz wird individuell vom Finanzierungspartner nach dem Risikogerechten Zinssystem festgelegt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt der KfW.
  • Besonders günstige Zinsen erhalten Unternehmen für Vorhaben in deutschen Regionalfördergebieten.

Mit Übernahme der obligatorischen Garantie der Bürgschaftsbanken wird stets die Besicherungsklasse 1 erreicht. Dadurch wird der Zinssatz besonders günstig.

Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Soll- und Effektivzinssätze gemäß gesetzlichen Bestimmun­gen) finden Sie in der Konditionenübersicht für KfW-Förderprogramme.

Tilgung

Während der tilgungsfreien Zeit von 2 oder 5 Jahren zahlen Sie lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge. Danach wird der Kredit vierteljährlich in gleich hohen Raten zurückgezahlt.

Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung an die KfW vorgenommen werden.

Garantieentgelte

Für die 100 %-Garantie der Bürgschaftsbanken, die anteilig mit einer Bundesgarantie be­sichert ist, werden folgende Garantieentgelte erhoben:

  • 0,98 % pro Jahr Garantieentgelt Bund
  • 1,01 % pro Jahr Garantieentgelt Bürgschaftsbank

Einzelheiten finden Sie im Preis- und Konditionenverzeichnis der Bürgschaftsbanken.

Die Garantieentgelte sind in den angegebenen Effektivzinssätzen (s. Konditionenübersicht für KfW-Förderprogramme) enthalten und während der gesamten Laufzeit an die garantiegebende Bürgschaftsbank zu zahlen.

Kombination mit anderen Fördermitteln

Grundsätzlich ist eine Kombination mit anderen Fördermitteln möglich.

Die Absicherung weiterer Kredite und Beteiligungen durch die Bürgschaft oder Garantie einer Bürgschaftsbank oder Kreditgarantiegemeinschaft ist möglich.

Beihilfe

In diesem Programm vergibt die KfW unter der nachstehenden beihilferechtlichen Regelung Beihilfen in Form von Zinssubventionen. Die Bürgschaftsbanken vergeben unter derselben beihilferechtlichen Regelung Beihilfen in Form von Garantien. Die KfW und die Bürgschaftsbanken weisen die De-minimis-Beihilfen jeweils separat aus.

Im Merkblatt zu Beihilfen der KfW erhalten Sie vertiefende Informationen zu den beihilferechtlichen Bestimmungen, insbesondere zu den beihilfefähigen Kosten, den maximalen Beihilfeintensitäten bzw. -höchstbeträgen sowie den Kumulierungsvorschriften.

Es können Beihilfen gemäß der De-minimis-Verordnung (EU) Nummer 2023/2831 vom 13. Dezember 2023 (EU-Amtsblatt L 2023/2831 vom 15. Dezember 2023 in Anspruch genommen werden (Komponente 1).

Antragstellung

1. Finanzierungspartner finden

Sprechen Sie mit Ihrer Bank, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, um einen Kredit zu beantragen.

2. Garantie der Bürgschaftsbank beantragen

Ihre Hausbank stellt nach dem Kreditgespräch für Sie den Antrag auf Garantieübernahme. Dazu müssen verschiedene Unterlagen vorgelegt werden.

3. Förderkredit der KfW beantragen

Nach positiver Risikoprüfung durch die Bürgschaftsbank stellt Ihre Hausbank den Refinanzierungsantrag bei der KfW.

4. Kreditvertragsabschluss

Nun müssen Sie den Kreditvertrag mit Ihrer Bank nur noch abschließen.
Anschließend erhalten Sie den vollständigen Kreditbetrag und können loslegen.

Benötigte Unterlagen und Formulare

Die benötigten Unterlagen für die Risikoprüfung und Beantragung der Garantieübernahme entnehmen Sie bitte der Unterlagen-Checkliste.

Die KfW und die Bürgschaftsbanken behalten sich bei Bedarf vor, ergänzende Unterlagen anzufordern.

Wie funktioniert der Förderkredit?

Video für Kreditnehmer

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Video für Banken

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Persönliche Beratung

Wir beraten Sie gerne!

Wir stehen Ihnen persönlich, telefonisch und per E-Mail zur Verfügung und beantworten alle Fragen rund um den Förderkredit. Lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten!

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